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81829 München

Maximilian Engelhard

Dipl.-Phys. Dr. rer. nat., LL.M. 

Partner
Patentanwalt
European Patent Attorney
European Trademark and Design Attorney
European Patent Litigator

Tätigkeitsschwerpunkte

Alle Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes für nationale und internationale, insbesondere asiatische, Mandantschaft, vornehmlich in Bezug auf Erfindungen aus den Bereichen computerimplementierter Erfindungen bzw. digitaler Datenverarbeitung, Elektrotechnik, Mechatronik, Optik, Halbleitertechnologie und Medizintechnik.

Lebenslauf

Maximilian Engelhard studierte an der Technischen Universität München Physik und spezialisierte sich auf Halbleiter- und Plasmaphysik. Er schloss sein Studium 1990 mit dem Diplom ab. Während seines Studiums erwarb Dr. Engelhard bei der Siemens AG auf dem Gebiet der Mikrochip-Produktion Erfahrungen in der Industrie. Danach leistete er Forschungsarbeit in den Bereichen Laseroptik und technische Plasmaphysik (Beschichtung) am Max-Planck-Institut für Plasmaphysik in München und erwarb im Jahr 1993 seinen Doktortitel auf diesem Gebiet.

1993 trat er in unsere Kanzlei ein. 1996 wurde Dr. Engelhard Patentanwalt, und seit 1997 ist er zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt. Ferner ist er Europäischer Marken- und Geschmacksmusteranwalt. 2001 wurde Dr. Engelhard Partner in der Kanzlei.

2006 bildete sich Dr. Engelhard zum Master of Laws (LL.M., Univ.) auf dem Gebiet des europäischen gewerblichen Rechtsschutzes weiter.

Dr. Engelhard vertritt mehrere weltweit agierende Unternehmen im Namen unserer Firma und hat schon mehrere Grundsatzentscheidungen auf dem Gebiet der softwarebezogenen Erfindungen eingeholt (BGH-Beschluss X ZB 15/98 “Sprachanalyseeinrichtung”, Entscheidung T0172/03 “Order-Management” der EPA Beschwerdekammern). Durch diese Entscheidungen wurde die bisherige Vermischung der Voraussetzungen für die Patentierbarkeit und den erfinderischen Schritt beseitigt, wodurch eine inzwischen ständige Rechtsprechung entstanden ist, die klar und deutlich zwischen diesen Voraussetzungen unterscheidet.

Dr. Engelhard hat zahlreiche Vorträge zu den anspruchsvollsten Gebieten des Patentrechts bei den IP-Abteilungen einiger weltweit agierender Unternehmen gehalten, wie zur Patentfähigkeit der Künstlichen Intelligenz (KI) sowie des Internets der Dinge (IdD) und zur Durchsetzung grenzübergreifender Ansprüche, die in unterschiedlichen Ländern verwirklichte Merkmale umfassen (wie etwa Cloud-Erfindungen), und hat zudem Mandanten bei Beschwerdeverfahren über die Anspruchsvoraussetzungen für medizinische Verfahren vertreten (etwa bei den Entscheidungen T836/08 und T923/08 der EPA Beschwerdekammern).

Dr. Engelhard reist regelmäßig nach Asien und in die USA, um seine Erkenntnisse der gegenwärtigen weltweiten Entwicklungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes weiter zu vertiefen. So wird es ihm ermöglicht, seine Mandanten bei der Entwicklung weltweit Gewinn erzielender IP-Portfolios ertragsbringend zu unterstützen.

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch

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